22 Juni 2005

Gewissensfreiheit für BW-Soldaten

Nr. 38/2005: BVerwG 2 WD 12.04 22.06.2005

Unverbindlichkeit eines Befehls wegen Verstoßes gegen die Gewissensfreiheit eines Bundeswehrsoldaten während des IRAK-Krieges

Ein Major weigerte sich im April 2003, den Befehl seines Vorgesetzten auszuführen, an der weiteren Entwicklung eines militärischen Software-Programms mitzuwirken. Zur Begründung führte er an, er könne es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, Befehle zu befolgen, die geeignet seien, Kriegshandlungen im IRAK zu unterstützen. Dabei machte er geltend, sein Vorgesetzter habe vor Befehlserteilung ihm gegenüber ausdrücklich nicht ausschließen können, dass mit der Arbeit an dem Projekt eine Beteiligung der Bundeswehr an dem von ihm als völkerrechtswidrig angesehenen Krieg gegen den IRAK unterstützt werde. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass Bundeswehrangehörige in Kuweit stationiert würden, deutsche Soldaten an AWACS-Flügen beteiligt seien, US-Liegenschaften in Deutschland bewachten und dass Überflug- und Landerechte für die im IRAK operierenden Streitkräfte der USA gewährt würden.
Er hielt dies für verfassungs- und völkerrechtswidrige Unterstützungsleistungen.

Das Truppendienstgericht setzte den Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Hauptmanns herab. Hiergegen hat der Soldat Berufung eingelegt und beantragt, ihn freizusprechen. Der Wehrdisziplinaranwalt hat ebenfalls Berufung eingelegt und beantragt, den Soldaten aus dem Dienstverhältnis zu entfernen.

Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat den Soldaten freigesprochen, weil dem Soldaten ein Dienstvergehen nicht nachzuweisen war. Ein Verstoß gegen die Gehorsamspflicht (§ 11 Abs. 1 Soldatengesetz) liege nicht vor.

Der Senat hat entschieden, dass in der konkreten Lage das Grundrecht der Freiheit des Gewissens nach Art. 4 Abs. 1 GG durch den Befehl nicht verdrängt werde.
Dieser sei deshalb für den Soldaten unverbindlich gewesen.
Der Soldat habe die Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung glaubhaft dargetan. Im vorliegenden Fall sei die gebotene gewissensentlastende Konfliktlösung durch eine anderweitige Verwendung des Soldaten erfolgt.

Der Soldat könne sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG ungeachtet dessen berufen, dass er keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG gestellt habe. Denn auch Berufssoldaten stünde das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG zu.Die Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt ausnahmslos an "Recht und Gesetz" (Art. 20 Abs. 3 GG) und insbesondere an die Grundrechte uneingeschränkt gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit oder Funktionsfähigkeit freistellen.

BVerwG 2 WD 12.04 – Urteil vom 21. Juni 2005

14 Juni 2005

IRK zur Haft von Saddam Hussein

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz forderte die USA auf, spätestens bis zum 30. Juni Anklage gegen den gestürzten irakischen Diktator Saddam Hussein zu erheben. Andernfalls verlange die Genfer Konvention seine Freilassung.

27 August 2004

Friedenskampf um Nadschaf

Der 74-jährige Großayatollah Ali el Sistani entspannte die Lage in Nadschaf. Dort hatten sich Extremisten in einer Moschee verbarrikadiert und die US-Militärs zur Belagerung provoziert. Es drohten militärische Gemetzel an einem der heiligsten schiitischen Orte mit unvorhersehbaren Folgen. Ali el Sistani brach seinen Krankenhausaufenthalt im Ausland ab und organisierte einen Friedensmarsch auf Nadschaf. Seine Verhandlungen mit den Extremisten hatten Erfolg.
>> www.dialoglexikon.de/friedenspreis.htm (2004)

21 August 2004

Was tun mit der Imam-Ali-Moschee?

Wenn die US-Regierung politischen Verstand hätte, würde sie deutlich kundtun, dass sie für eine Erstürmung der Imam-Ali-Moschee in Nadschaf nicht zur Verfügung steht.

Im Gegenteil:
1. Die US-Armee sollte in Abstimmung mit der irakischen Übergangsregierung vor der Moschee eine Station errichten, so dass den sich in der Moschee verschanzten Kämpfern Lebensmittel, hygienische und medizinische Versorgung gewährleistet sind.
2. Ob darüber hinaus auch Amnestie für abziehende Milizionäre angeboten wird, sollte alleinige Angelegenheit der irakischen Übergangsregierung sein.
3. Ein Abbruch solcher Versorgung sollte den Belagerten 10 Tage zuvor angekündigt werden, aber zunächst sollte mal Ruhe in die chaotische Situation organisiert werden, die es für rationales Denken auf beiden Seiten dringend braucht.
Seit Wochen tobt in Nadschaf der Krieg zwischen den aufständischen Milizen des Predigers Al-Sadr. Hunderte Menschen kamen dabei ums Leben, die Stadt wurde zunehmend zerstört.
Die irakische Übergangsregierung bot Al-Sadr in der vergangenen Woche Amnestie an, wenn er die Milizen auflöse, die Moschee an andere Geistliche übergebe. Er solle eine politische Partei gründen. Al-Sadr lehnte ab. Gute Gründe für solche Ablehnung sind nicht ersichtlich.
Schaut man sich Al-Sadr im TVan, so wirkt er recht jung und glücklos in Dingen, in denen junge Leute Bestätigung brauchen könnten, um nicht in politischen Abenteuern Ausgleich zu suchen.
Es beleidigt den Verstand, mit welcher Blödheit die Verantwortlichen in Washington auf solch Widerstand reagieren. Mal drohten sie ihm mit Erschießung und Verhandlungen kämen nicht in Frage, dann wieder verhandelten sie mit ihm, machten sich unglaubwürdig im Hin und Her, machten ihn zum Idol des irakischen Widerstandes gegen die von den USA wenig durchdachte Nachkriegsordnung.
  • Diskussionen
  • 17 April 2003

    Projekt-Info

    Wie schon gegen den 1. Irak-Krieg gab es auch gegen den 2. Irak-Krieg gewichtige Argumente:

    1. Es fehlte an völkerrechtlicher Legitimation,

    2. es gab für eine Bedrohung der behaupteten Art keine hinreichenden Anhaltspunkte,

    3. die eingetretene Anarchisierung des Landes vorhersehbar war.

    Jeweils vor sogenannte "vollendete Tatsachen gestellt", ist es dennoch wichtig, sich für eine maximale Friedenspolitik einzusetzen, im Grundsatz also schnellstmögliche Entwicklung von wirtschaftlicher und demokratischer Infrastruktur.

    Für einzelne Fragen diskutierten wir in unseren Foren Vorschläge, die jedoch sämtlich deshalb wenig Chance auf Realisierung hatten, weil die US-Regierung zwar für den Krieg, aber für den Frieden weder intellektuell noch wirtschaftlich die erforderlichen Konzepte und Kapazitäten gewährleisten konnte - und nun versuchte, den Ausgleich dieses Defizits auf sogenannten "Geberkonferenzen" von anderen Staaten zu fordern.

    -msr-

    Das Archiv findet sich unter www.inidia.de/irak-krieg.htm

    Friedensthemen allgemein
    >> http://weltfrieden.blogspot.com

    20 März 2003

    KRIEGSBEGINN

    20. März 2003: Gegen 5:35 Uhr Ortszeit Bagdad.
    Die erste Rakete schlägt ins vermutete Versteck Saddam Husseins und seiner Söhne ein.

    24 Februar 2003

    Offener Brief zu Merkels "Drohkulisse"

    Hallo Frau Merkel,

    meine amerikanischen Freunde sind gegen den Krieg und auch gegen die Drohung, denn es ist unzivilisiert, eine 5-Mio-Stadt zu bombardieren und Menschen töten, die Geiseln eines Diktators sind.

    Bomben auf Bagdad befreit die Welt nicht vom "Bösen", sondern vermehrt den Terrorismus.

    Krieg ist jetzt nicht das "letzte Mittel", sondern weiterer Schritt in die falsche Richtung.

    Und Ihre amerikanischen Freunde?

    Haben Sie welche? Schon das glaube ich Ihnen nicht. Sei es, wie Sie meinen, dann sagen Sie uns, was Sie von Ihren amerikanischen Freunden erfuhren: Gibt es Krieg? JA oder NEIN oder wurde Ihnen das verschwiegen?

    Geht es um Abrüstung? dieses geschwächten Iraks? Oder geht es um die Beseitigung von Saddam Hussein?

    Was ist die Wahrheit? Was dürfen Sie uns von Ihren Freunden erzählen?

    Wem fühlen Sie sich mehr verpflichtet? Dem Großen Bruder - wie früher, egal was er tut? Oder den Menschen, denen Sie sich zur Wahl empfehlen.

    Die DDR-Oberen interessierten sich mehr für den Schulterschluss mit dem Großen Bruder als mit dem Volk.

    Frau Merkel, heute haben Sie die Wahl. Zwischen Krieg und Frieden, so unvollkommen er auch ist.

    Sie könnten Ihre Freunde nicht am Krieg hindern. Und das soll auch niemand von Ihnen verlangen.

    Aber Sie verraten in diesem Moment auch die DEMOKRATIE gegen den Mehrheitswillen der Deutschen, indem Sie uns noch immer von "Drohkulisse" sprechen.

    Die Mehrheitsentscheidung der Völker ist klar:

    1. Kein Staat hat das Recht zum Angriff auf einen anderen Staat.

    2. Über militärische Aktionen entscheiden allein die UN.

    Das war auch die Position der CDU/CSU. Ich erinnere Sie daran, damit man keinen "Lügenausschuss" einberufen muss, wenn Sie dieses Wahlversprechen jetzt brechen.

    "Für eine Politik ohne Lüge", Frau Merkel. - Wir schauen hin.

    Lesen Sie die UN-Charta lesen, damit Sie wissen, was zu tun ist und was zu unterbleiben hat.

    Erkennen Sie die Autorität der UNO an.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Rabanus 24.02.2003

    http://www.dialoglexikon.de/merkel_no_angels.htm