27 August 2008

BGH bestätigt Urteil gegen Terrorhelfer

Nr.158/2008 Urteil gegen Terrorhelfer rechtskräftig

Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten Farhad Kanabi Ahmad wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit einem nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, bandenmäßig begangenen Verstoß gegen ein EG-Embargo sowie wegen Verabredung eines nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, bandenmäßig begangenen Verstoßes gegen ein EG-Embargo in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hatte im Jahr 2004 im Raum München Geld für die irakische Terrororganisation Jaish Ansar Al Sunna gesammelt und es in drei Fällen einem Mitglied dieser Organisation zukommen lassen; in den weiteren Fällen kam es nicht zur Übergabe des Geldes bzw. konnte das Oberlandesgericht die Weitergabe nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen.

Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 12. August 2008 - 3 StR 110/08
Oberlandesgericht München - Urteil vom 9. Juli 2007 - 6 St 1/06
Karlsruhe, den 27. August 2008